Bewerben Sie sich bitte online über die direkte Wohnungsanzeige bei Immobilenscout24.de, mit den dazugehörigen Unterlagen (Selbstauskunft, letzten 3 Gehaltsabrechnungen und einem Bild) von Ihnen. Und bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab.
Dies ist leider nicht möglich, da wir in der Regel vermietete Wohnungen besichtigen und mit den derzeitigen Mietern vorab einen Besichtigungstermin vereinbaren müssen.
Grundsätzlich vermieten wir unsere Wohnungen nicht ungesehen und möchten Sie gerne persönlich kennenlernen. Sollte Ihnen ein Besichtigungstermin aus wichtigen Gründen nicht möglich sein, können Sie gerne eine Vertrauensperson für die Besichtigung bevollmächtigen.
Die Kaution muss vor der Wohnungsübergabe bezahlt werden.
Sollte die Zahlung der Kaution nicht vor Wohnungsübergabe erfolgt sein, können wir die Wohnungsübergabe verweigern.
Eine Mietkautionsbürgschaft wird von uns nicht akzeptiert.
Die Schlüssel zu Ihrer neuen Wohnung erhalten Sie bei der Wohnungsübergabe vor Ort. Für die Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an Ihren entsprechenden Objektverwalter.
Eine Wohnungsübergabe vor Vertragsbeginn kann in Einzelfällen erfolgen. Sprechen Sie gern Ihren Objektverwalter an, ob in Ihrem Fall eine vorzeitige Übergabe Ihrer neuen Wohnung möglich ist.
Im Übergabeprotokoll halten wir die Ausstattung der Wohnung sowie den Zustand der Räume bei Übergabe der Wohnung fest. Wir notieren die Anzahl der an Sie übergebenen Schlüssel und lesen die Zählerstände aller Wasseruhren und des Stromzählers ab. Sie erhalten von uns ein Exemplar des Protokolls im Anschluss per Mail als PDF-Datei.
Die Wohnungsgeberbescheinigung wird bei der Wohnungsübergabe übergeben.
Wenn Sie eine Wohnung neu gemietet haben, erhalten Sie ein entsprechendes Formular bei Ihrer Mietvertragsunterzeichnung.
Hierfür nehmen Sie direkt Kontakt zu Ihrem Objektverwalter auf, dieser wird Ihnen ein neues Formular für das SEPA-Mandat zusenden.
Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen (§ 1 Betriebskostenverordnung), wie zum Beispiel Kosten für die Wasserversorgung und Entwässerung, Müllgebühren oder Grundsteuer. Die Heizkosten umfassen die Kosten, die durch die Wärmelieferung und Warmwasseraufbereitung entstehen. Die Heizkostenabrechnung ist durch die Heizkostenverordnung gesetzlich geregelt.
Die Frist, für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung, ist vom Gesetzgeber vorgegeben. Diese muss bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes bei Ihnen vorliegen.
Der Auszahlungstermin für Ihr Guthaben wird Ihnen in der Nebenkostenabrechnung mitgeteilt. In der Regel werden Nachforderungen und Guthaben spätestens zwei Wochen nach Zugang mit Ablauf der Widerspruchsfrist fällig.
Die schriftliche Kündigung mit den Unterschriften aller Vertragspartner muss bis zu dritten Werktag eines jeden Monats im Original per Post bei uns eingegangen sein, damit diese dann für den Ablauf des übernächsten Monats wirksam wird. Bitte senden Sie die Kündigung an die Anschrift Ihres Vermieters, welche in Ihrem Mietvertrag angegeben ist.
Wir übersenden Ihnen eine Kündigungsbestätigung und gegebenenfalls wird unsere Vermietung einen persönlichen Termin zur Durchführung einer Vorbesichtigung vereinbaren. Bitte haben Sie in jedem Fall ein wenig Geduld – einer unserer Mitarbeiter wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Wenn Sie die Wohnung vereinbarungsgemäß zurückgegeben haben und keine Mietrückstände vorhanden sind, zahlen wir die Kaution zurück. Es wird nur ein Anteil für die noch zu erstellende Betriebskostenabrechnung von der Kaution einbehalten, welcher nach Erstellung dieser miteinander verrechnet wird. Wir weisen darauf hin, dass wir das Recht haben, für möglicherweise später auftretende Forderungen die Kaution bis zu sechs Monate nach Vertragsende einzubehalten.
Sofern ein Nachmieter vorhanden ist und dieser Ihre Einbauten oder Möbel übernehmen möchte, können diese in der Wohnung verbleiben. Hierfür sollten Sie mit dem Nachmieter eine schriftliche Vereinbarung erstellen und uns diese vor dem Abnahmetermin zukommen lassen.